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Sanierung Kommunaler Einrichtungen In Den Bereichen Sport Jugend Und Kultur

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Von 2017 bis 2020 stellte der Bund den Ländern und Kommunen jährlich 200 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren. Die geförderten Projekte können noch bis einschließlich 2025 umgesetzt werden. Seit 2016 fördert der Bund im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" bundesweit Projekte mit einem hohen Sanierungsstau und in Ausnahmefällen auch den Ersatzneubau von Einrichtungen. Die Projekte sollen deutlich sichtbare Impulse für soziale Stadtentwicklung und Klimaschutz setzen sowie über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen und hohes Innovationspotenzial verfügen. Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert.

Sanierung Kommunaler Einrichtungen In Den Bereichen Sport Jugend Und Kultura

fachlich-wissenschaftliche Betreuung durch: Referat RS 8 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Das Bundesbauministerium fördert die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. fachlich-wissenschaftliche Betreuung durch: Projektträger Jülich Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen Gefördert wird der forschungsbedingte Mehraufwand von Konzepten für Modellvorhaben, die flexibel den besonderen Anforderungen von Studierenden, Auszubildenden und Rentnern gerecht werden. fachlich-wissenschaftliche Betreuung durch: Referat WB 3 Im Wesentlichen geht es um die zuwendungsgeberseitige Umsetzung der Programme und die baufachliche Beratung und Prüfung nach RZBau bei geförderten Einzelbaumaßnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie u. a. auf den Internetseiten des BMU: Pressemitteilung des BMU vom 12. 06. 2015 Forschungsprojekte Eine Übersicht über aktuelle und abgeschlossene Forschungsprojekte des Zukunftsinvestitionsprogramms finden Sie auf folgender Seite: Zukunftsinvestitionsprogramms-Forschungsprojekte

Sanierung Kommunaler Einrichtungen In Den Bereichen Sport Jugend Und Kulturelle

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen ebenfalls, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet. Was wird gefördert? Im Rahmen des Bundesprogramms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitions- vorbereitende und investive Kosten. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann u. a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Dies ist zu belegen. Gefördert werden sowohl Einzelgebäude als auch städtebauliche Ensembles unter Einbezug relevanter Gebäude. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung.

Sanierung Kommunaler Einrichtungen In Den Bereichen Sport Jugend Und Kulturen

Die Mittel sollen in zwei Tranchen zum Einsatz kommen: Einmal beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung also nicht erforderlich! Weitere 400 Millionen Euro stehen für den Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021 ist geplant, dass der Haushaltsausschuss die Projekte für diese zweite Tranche im I. Quartal 2021 beschließt. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen aktualisiert erneut einreichen.

Die Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro stammen aus dem Konjunkturund Krisenbewältigungspaket 2020. Insgesamt hatte der Haushaltsgesetzgeber das Bundesprogramm mit weiteren 600 Millionen Euro ausgestattet. Bereits im September 2020 wurden Projekte für 200 Millionen Euro auf Grundlage des Förderaufrufs 2018 beschlossen. Zudem hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 erneut Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zu fördernden Projekte sollen im Laufe des ersten Halbjahres 2021 auf Grundlage der vorliegenden Interessenbekundungen des Förderaufrufs 2020 beschlossen werden. Für die am gestrigen Tag beschlossenen Projekte beginnt nun das eigentliche Antragsverfahren. Der beauftragte Projektträger Jülich wird dafür zeitnah auf die Projektkommunen zugehen. Weitere Informationen sind der Projektliste zu entnehmen: Weitere Informationen auf.

July 8, 2024, 1:02 pm