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Zusammen sind das 4. 200, 00 Euro. Bedarf des 14jährigen Kindes aus Gruppe 12 = 548, 00 Euro. Aufstockung wegen Mehrbedarf auf 600, 00 Euro. (Der Betrag von 1. 100, 00 ist ein erhöhter Selbstbehalt) Wertende Quotierung: M: 2. 600. 00 – 1. 100. 00 = 1. Wechselmodell unterhalt rechner. 5. 00, 00 F: 1. 600, 00 – 1. 00 = 500, 00 Summe 2. 000, 00 € Im Ergebnis trägt der Mann 75% und die Frau 25% des Unterhaltsbedarfs von insgesamt 600, 00 Euro. Die Frau schuldet also 150, 00 Euro, die sie an niemanden auszuzahlen hat, weil der zeitanteilige Bedarf des Kindes bei ihr höher ist. Der Mann zahlt 75% von 600, 00 Euro = 450, 00 Euro, wovon er ½ des Bedarfes (300, 00 Euro) abzuziehen hat und ein Betrag von 150, 00 Euro verbleibt. Davon wiederum ist seine Kindergeldhälfte von 77, 00 Euro abzuziehen, womit der Mann noch einen Unterhaltsbetrag von 73, 00 Euro an die Frau zu zahlen hat. LESEN SIE HIER zu weiteren Einzelheiten des Wechselmodells und seinen Auswirkungen auf die Kindschaftsverfahren und Unterhaltsverfahren

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Werden minderjährige Kinder im Rahmen eines Wechselmodells jeweils annähernd zu 50% von beiden Eltern betreut, ist der Unterhalt im Wege einer komplizierten Quote zu berechnen. Wechselmodell bedeutet, dass die Kinder nicht nur zeitlich annähernd zu gleichen Teilen bei jedem Elternteil sind (z. B. im wöchentlichen Wechsel). Außerdem müssen die sonstigen Betreuungsanteile gleich sein. Kümmert sich z. ein Elternteil im Wesentlichen um die schulischen Belange oder um die medizinische Versorgung des Kindes, so kann der Betreuungsschwerpunkt bei diesen Elternteil liegen, obgleich die Kinder wöchentlich zwischen den Eltern wechseln. Dann würde es sich nicht um ein Wechselmodell handeln. Der andere Elternteil müsste dann grundsätzlich den Kindesunterhalt in voller Höhe zahlen. Echtes und unechtes Wechselmodell | SCHEIDUNG.de. Im Gesetz ist das Wechselmodell nicht geregelt. Nach der Vorstellung des Gesetzes werden Kinder von einem Elternteil betreut, der andere Elternteil muss den vollen Kindesunterhalt zahlen. Der Kindesunterhalt wird dadurch nicht reduziert, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seine Kinder mehr oder weniger sieht bzw. dass er Kosten für die Betreuung am Wochenende, in Ferienzeiten oder Ähnliches übernimmt.

Veröffentlicht am 2015 Über die Autorin Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht. Mehr über Rechtsanwältin Christine Andrae « Alle Artikel

July 8, 2024, 7:43 am