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Antrag für Jahresjagdschein an der Seenplatte "Die nächste Prüfung zum Erwerb des ersten Jahresjagdscheins findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 24. Juni bis 26. Juni 2020 statt", darüber informiert die Kreisverwaltung. Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Prüfling bis spätestens bis zum 10. Juni 2020 bei der Jagdbehörde zur Prüfung schriftlich anzumelden. Dazu sind auch die unter § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der JägerPVO M-V geforderten Nachweise und eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen bzw. in der Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Demmin erhalten. Die Prüfung findet nur dann statt, wenn sich dafür mindestens acht Personen angemeldet haben. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Regionalstandort Demmin Untere Jagdbehörde Adolf-Pompe-Straße 12-15 17109 Demmin Telefon: 0395 57087 221
Wir sind Müritzer Das lokale Netzwerk an der Müritz 13. Oktober 2020 Die nächste Prüfung zum Erwerb des ersten Jahresjagdscheins findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 26. bis 30. Oktober statt. Das teilt die Untere Jagdbehörde des Landkreises mit. Dort muss sich bis zum 19. Oktober schriftlich anmelden, wer die Prüfung absolvieren möchte. Dazu sind auch die entsprechenden Nachweise und eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Die Anmeldeformulare stehen auf der Internetseite. Sie können auch direkt in der Unteren Jagdbehörde in Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, abgeholt werden. Die Prüfung findet nur dann statt, wenn sich dafür mindestens acht Personen angemeldet haben. Die Zahl der Teilnehmer ist auf maximal 20 beschränkt.