Teneriffa Süd Abflug
Auch scheint es keine endgültige Norm zu geben, in welcher Höhe sich die AHK des Zugfahrzeuges zu befinden hat. Meine Frage bezieht sich nun auf die Bestimmung der korrekten "Stützlast": - Messung in einer Normhöhe oder - Messung in exakt der Höhe des eingefederten Zugfahrzeuges - oder des leerern Zugfahrzeuges, oder nach Tabelle? - oder ist eine andere Methode rechtsverbindlich? - Wird der Reifendruck des Anhängers überprüft? Allein eine Fahrbahnunebenheit (Bodenwelle, oder Bordstein) macht im ungünstigen Fall bereits eine Differenz von mehreren hundert kg aus. Danke für eine konkrete Antwort auf eine real existierende Frage. Anhänger ankuppeln zulässige stützlast berechnen. Gruß Martin Post by Martin Auch scheint es keine endgültige Norm zu geben, in welcher Höhe sich die AHK des Zugfahrzeuges zu befinden hat. In allen Gutachten, in denen die Höhe erwähnt wird, steht: 350-420 mm, gemessen von Boden mit Mitte Kugel, bei zGG des Fahrzeugs. Gruß, Markus Post by Markus Müller Post by Martin Auch scheint es keine endgültige Norm zu geben, in welcher Höhe sich die AHK des Zugfahrzeuges zu befinden hat.
Besonders kleine Anhänger reagieren schnell auf große Lenkungen, es sollte langsam rangiert und gelenkt werden. Bildnachweis: OlegDoroshin – Weitere Infos zu dem Thema finden Sie hier: Moderne Fahrzeugbeleuchtung mit energiesparender LED Technik
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Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein. Anhänger ankuppeln zulässige stützlast skoda. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2, 00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.