Teneriffa Süd Abflug

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Verein Für Partnerschaft Und Kultur Lohra E.V. |

Veranstaltungen Herford Und Umgebung Heute

Der Verein für Partnerschaft und Kultur Lohra e. V. besteht seit 1996. Wir können also im nächsten Jahr 25-jähriges Jubiläum feiern. Waren es in 1996 31 Frauen und Männer, die den Verein gründeten, so hat der Verein heute 65 Mitglieder. Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung. Dazu unterstützt der Verein die Gemeinde Lohra bei der Pflege der Kontakte zu den Partnergemeinden, indem er die Reisen in die Partnergemeinden und die Gegenbesuche im großen und ganzen organisiert. Unsere Partnergemeinden im Ausland sind Vivonne in Frankreich und Dziemjany in Polen. Überdies besteht seit 1. Februar 1992 eine Partnerschaft zwischen Lohra und Herges-Hallenberg in Thüringen. Das Wirken des Vereins hat dazu geführt, dass die Partnerschaften nicht nur formal bestehen und sich auf offizielle Veranstaltungen beschränken. Vielmehr haben sich durch den Verein vielfältige Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern und zu Familien in den Partnergemeinden entwickelt, die auch in vielen Fällen durch private gegenseitige Besuche verstärkt und im Bewusstsein verankert werden.

Gemeinde Lohra Ansprechpartner Synonym

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen möglichst umgehend an: Abwasserverband Mittlere Salzböde - Personalstelle - Teichweg 24, 35396 Gießen Ferienspiele 2009 Wenn ihr 6 bis 12 Jahre alt seid, könnt ihr auch in diesem Sommer vom 13. bis 27. Juli an den Ferienspielen der Gemeinde Lohra teilnehmen. Die Leitung und Organisation, und damit eure Ansprechpartner vor Ort, sind in diesem Jahr Franziska Pflüger und Valentin Hemberger. Es erwartet euch ein tolles Programm, welches im Laufe der nächsten Wochen mit einem Anmeldeformular im Amtsblatt erscheint. Euer Ferienspielteam Ansprechpartner: Franziska Pflüger, Berliner Straße 37, 35102 Lohra; Tel: 06462/6491 Valentin Hemberger, Wiesenstraße 7, 35102 Lohra/Kirchvers; Tel: 06426/1408 Ferienbetreuung 2009 Auch dieses Jahr wird wieder eine Ferienbetreuung angeboten. Es ist in Absprache mit dem Förderverein der Grundschule Lohra vorgesehen, die Betreuung in den letzten drei Ferienwochen (03. bis 21. August 2009) für Kinder bis zum 10.

Gemeinde Lohra Ansprechpartner Gemeindeverwaltung

(12. 3) Der Familien- und Seniorenrat hat Rederecht in der Gemeindevertretung Lohra. § 13 Auflösung: Bei Auflösung des Familien- und Seniorenrats Lohra oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Lohra, die es nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 14 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: (14. 1) Der Verein verarbeitet zur Erfüllung, der in der Satzung definierten Aufgaben, personenbezogene Daten. Diese Daten werden gespeichert, übermittelt und verändert. (14. 2) Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Vereinssatzung stimmen die Mitglieder der - Speicherung - Bearbeitung - Verarbeitung - Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung ist nicht gestattet. (14. 3) Jedes Mitglied hat das Recht auf - Auskunft über seine gespeicherte Daten - Berichtigung seiner Daten - Sperrung seiner Daten - Löschung seiner Daten § 15 Inkrafttreten: Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 15.

Gemeinde Lohra Ansprechpartner Im Verein

2009 wurde ein Flyer erstellt und an alle Haushalte der Gemeinde Lohra verteilt. In diesem Flyer sind einige unserer Angebote für Sie ersichtlich. Andere unserer Tätigkeiten können aus Zeitgründen oder auch aus vielfältigen anderen Gründen nicht in den Flyer aufgenommen werden. Aber alle unsere Tätigkeiten machen wir ehrenamtlich für unsere Mitmenschen. Unsere Mitgliederzahl ist von 54 im Jahre 2007 auf jetzt 340 gestiegen. Siehe auch Notruf · Vereinigungen · Alle Ortsteile · Link-Service · Veranstaltungskalender

c. ) Unterstützung der kirchlichen und sozialen Einrichtungen in Lohra und ständiger Kontakt mit diesen. § 5 Neutralität: Der Familien- und Seniorenrat ist politisch und konfessionell neutral. § 6 Organe: (6. 1) Die Vertretung des Familien- und Seniorenrats setzt sich aus den Mitgliedern und dem Vorstand zusammen. (6. 2) Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt. (6. 3) Mitglied kann jeder Bürger werden, sofern er die Arbeit des Familien- und Seniorenrats fördern und unterstützen möchte. (6. 4) Der Eintritt erfolgt durch eine schriftliche Beitritterklärung, unter Anerkennung der Vereinssatzung. § 7 Mitgliedschaft: (7. 1) Es ist jährlich ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dieser wird in der Regel in einem gängigen Lastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubigeridentifikationsnummer DE-78ZZZ00000036686 und der Mandatsreferenz eingezogen. (7. 2) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. § 8 Vorstand: (8. 1) Der Vorstand des Familien- und Seniorenrats setzt sich aus 11 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die alle zwei Jahre gewählt werden.

July 8, 2024, 9:24 am