Teneriffa Süd Abflug
Hier ist das gleiche Gericht zuständig. Mit dieser Klage wird der Titel des Gläubigers angegriffen. Ob sie am Ende aber begründet ist, kann man von hier nicht beurteilen. 11. 2019, 12:54 Herzlichen Dank für die Antworten zur Beurteilung des Falles. 11. 2019, 12:56 AW: Erbanteil einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist gepfändet
Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Pfändung erbengemeinschaft muster und. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht. [440] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben und somit den Anteil verwerten. [441] Drittschuldner der Pfändung sind die übrigen Miterben. [442] Unbekannte Miterben werden durch den Nachlasspfleger vertreten. [443] Der Testamentsvollstrecker, dem die Nachlassverwaltung obliegt, [444] sowie der Nachlassverwalter sind ebenfalls Drittschuldner. Sind mehrere Miterben vorhanden, wird die Pfändung mit der Zustellung an alle bewirkt und – erst – mit der Zustellung an den Letzten wirksam. [445] Rz. 185 Neben dem Miterbenanteil besteht kein selbstständiger Anspruch auf ein künftiges Auseinandersetzungsguthaben als pfändbares Recht. [446] Wird der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben gleichwohl durch Pfändungsbeschluss gepfändet, wird dies im Zweifel als Pfändung des Erbteils und der damit enthaltenen Ansprüche auf das Auseinandersetzungsguthaben auszulegen sein.
Zur Behebung der Beanstandung habe der Antragsteller nichts unternommen, weshalb für eine weitere Fristgewährung kein Raum sei. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Grundakte Bezug genommen. II. 1. Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 ist gemäß §§ 71 Abs. 1, 72, 73 Abs. Erbrecht - Die Eintragung der Pfändung eines Erbanteils durch einen Miterben in das Grundbuch setzt die Zustellung des Beschlusses an alle Miterben voraus - Kanzlei Balg & Willerscheid. 1 und Abs. 2 Satz 1 GBO als Beschwerde zulässig und nach der vom Grundbuchamt ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 75 GBO. 2. Zu Recht hat das Grundbuchamt als Voraussetzung für die Eintragung der Pfändung eines Miterbenanteils die Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zustellungsnachweis an alle Miterben angenommen. a) Gepfändet worden ist hier der Anteil des Beteiligten zu 1 an dem Nachlass seiner am 14. Dezember 2004 verstorbenen Mutter. Dies war nach § 859 Abs. 2 ZPO rechtlich möglich.