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Fachbeitrag Der Betriebsrat ist die heilige Kuh des Arbeitsrechts. Und weil er das auch in den meisten Fällen ganz genau weiß, möchte er auch Einsicht in sämtliche Mitarbeiterdaten nehmen. Und auch die Schwerbehindertenvertretung will möglichst viel über die Mitarbeiter erfahren. Der Arbeitgeber verwehrt diesen Wunsch häufig mit dem Verweis auf den Datenschutz. Datenschutz: Betriebsrat verhindert Weitergabe von Krankenstands-Auswertungen – KOMPETENZ-online. Doch welche Einsichtnahmerechte stehen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung tatsächlich zu? Aufgaben des Betriebsrates Die Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 BetrVG aufgeführt, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.
Wann haftet der Arbeitgeber für das Verschulden seiner Führungskräfte? Dabei haftet der Arbeitgeber für das Verschulden seiner Führungskräfte im Falle der Vertragshaftung nach § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) oder im Falle der Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe) unter bestimmten Voraussetzungen. Im letzteren Fall haftet der Arbeitgeber nur dann, wenn er seinen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt oder überwacht hat, im ersteren Fall muss er sich dessen Verschulden voll zurechnen lassen. Hält der Arbeitgeber bzw. seine Führungskraft entsprechende Betriebsvereinbarungen nicht ein, kann der Betriebsrat gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG ein gerichtliches Unterlassungsverfahren anstrengen. Dabei kann der Arbeitgeber im ersten Schritt zu einem betriebsvereinbarungsgemäßen Verhalten verurteilt werden, ohne dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers ankommt. Im zweiten Schritt kann ein Ordnungsgeld bis zu EUR 10. 000, 00 pro Fall verhängt werden. Auswertung von Krankenständen und Pflegefreistellungen. Hierbei kommt es auf das Verschulden des Arbeitgebers an, wobei allerdings einfache Fahrlässigkeit genügt.
Es dauerte jedoch einige Zeit, bis ich solch eine Liste zu Gesicht bekam. Die Beschäftigten wollten nicht einmal dem Betriebsrat davon etwas erzählen, weil sie dann befürchten "in die Auslage gestellt" zu werden. Obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Recht sind, weil ja ihre Krankenstandsdaten so nicht ausgewertet werden dürften, möchten sie nicht selbst als "undichte Stelle" gelten. Fritsch: In welchem Umfang wurden denn diese Daten erfasst? War das nur in Einzelfällen, wenn man den Verdacht hatte, jemand "feiert krank", oder war das häufiger der Fall? Mustermann: Das war ganz regelmäßig. Die Listen wurden monatlich erstellt. Vielleicht ist es deshalb vielen auch "normal" erschienen, weil das schon zur Routine dazu gehört hat. Krankenstand. Da denkt man sich dann als Beschäftigter: "Das gehört so. " Alle Direktoren und Abteilungsleiter erhielten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zusammenstellungen. Fritsch: Du wolltest also dieses Vorgehen verhindern, zugleich aber niemanden persönlich mit hineinziehen.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Liebe KollegInnen, hat der BR Anspruch auf die Nennung der "Gesamt Krankheitstage" einer Abteilung? Ohne Namensnennung natürlich. Geht darum dass dort anscheinend so viele Ausfälle sind dass die mehr Personal bräuchten..... Drucken Empfehlen Melden 3 Antworten Erstellt am 01. 01. 2008 um 17:56 Uhr von Kölner @betriebsratten Wenn der BR seine Aufgaben im Sinne des Gesetzes ausfüllt, dann sollten ihm auch die Daten jedes einzelnen AN zur Verfügung gestellt werden. Erstellt am 01. 2008 um 18:19 Uhr von betriebsratten @kölner auf welchen § lässts sich stützen? Erstellt am 01. 2008 um 19:06 Uhr von Kölner § 80 Abs. 2 BetrVG und § 84 SGB IX machens möglich...
Das Thema Die Unternehmen haben in Zeiten der Digitalisierung und Technologisierung zunehmend IT-Systeme zu installieren. Solche IT-Systeme werden typischerweise durch technische Einrichtungen eingeführt, wobei im Umgang hiermit eine hohe rechtliche Verantwortung zu wahren ist. Schaltstelle für die Umsetzung solcher IT-Systeme sind zumeist die Führungskräfte, die zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern/Betriebsräten stehen und die Anforderungen des Arbeitgebers an die korrekte Nutzung der IT-Systeme im Rahmen der anwendbaren Gesetze und internen Richtlinien/Betriebsvereinbarungen compliant umzusetzen haben. Oft sind in kollektivrechtlichen Vereinbarungen die Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter durch solche bzw. neue IT-Systeme ausgeschlossen wohlwissend, dass mit der Nutzung von IT-Systemen eine erhebliche Verhaltens- und Leistungskontrolle von Mitarbeitern verbunden sein kann. Die Folge: ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Mitarbeiters, weswegen Unternehmen dazu angehalten sind, alles ihrerseits Erforderliche zu tun, um Missbrauch von Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch die unzulässige Nutzung von IT-Systemen zu verhindern.
Und auch die Information über bestehende Schwangerschaften im Unternehmen kann notwendig sein, um die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zu kontrollieren. Eine Einsichtnahme in ganze Personalakten von Arbeitnehmern besteht hingegen nicht, da dieses Recht als Individualrecht gemäß § 83 BetrVG den Arbeitnehmern zusteht. Einsichtnahmerechte der Schwerbehindertenvertretung Auch wenn eine mit § 80 Abs. 2 BetrVG vergleichbare Regelung für die Schwerbehindertenvertretung fehlt, kann nach dem bereits gesagten für diese nichts anderes gelten. Der Schwerbehindertenvertretung können ebenfalls Einsichtnahmerechte in Bruttolohn- und Gehaltslisten zustehen, um die Beachtung der diskriminierungsfreien Entgeltzahlung ( § 123 SGB IX) zu überprüfen. Darüber hinaus hat die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen. Um einen Vergleich zu nichtbehinderten Bewerbern haben zu können, muss sich dieses Recht zwangsläufig auf sämtliche Bewerbungsunterlagen und -gespräche erstrecken.
Fazit: Weitere Compliance-Falle für Arbeitgeber Die aufgezeigten individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Konsequenzen gegenüber Führungskräften und ihren Arbeitgebern machen deutlich, mit welcher Gewissenhaftigkeit Arbeitgeber agieren und ihre Führungskräfte im Umgang mit Vereinbarungen zu IT-Systemen, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet sind, – also fast alle (! ) – umgehen sollten. RA/FAArb Annabel Lehnen, Partnerin bei Osborne Clarke (Köln) Zum Autorenprofil einschließlich den Kontaktmöglichkeiten zum Autor in den sozialen Medien
Die Therapieziele werden in der tiergestützten Therapie gemeinsam mit dem/ den Therapeuten und Eltern/ Patienten/ Betreuern erarbeitet. Die Therapieeinheiten werden dann dementsprechend vorbereitet und vom Therapiehundeteam durchgeführt und dokumentiert.
Daraus können neue Wahrnehmungen entstehen und verinnerlicht werden. Dies kann sich auf die körperliche, geistige sowie seelische Entwicklung positiv auswirken. Oftmals wird beobachtet, wie bei Klienten verschiedener Altersgruppen spontane Freude, Faszination sowie das Ansprechen von unterschiedlichen Gefühlen ausgelöst wird. Der geschulte Therapeut nutzt beim therapeutischen Reiten folgende aktivierende Förderschwerpunkte, die durch das Pferd beim Klienten ausgelöst werden können: Förderung der Körperwahrnehmung, z. Tiergestützte ergotherapie hund mit. B. Gleichgewicht, Körperstellungen Steigerung der Sinneswahrnehmung, z. B. sehen, hören, fühlen Lernen und Verarbeiten von Gefühlen, z. Freude, Mut, Neugier Anbahnung von Kommunikation, z. Sprechen, Gestik Erlernen von Verhaltensregeln, z. Umgang mit Menschen und Tieren