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Mein Zuhause – Meine Hausverwaltung WIR unterstützen Sie mit Kompetenz und Freundlichkeit. WIR betreuen Sie mit vollem Engagement. WIR haben einen hohen Qualitätsanspruch. MAIER Hausverwaltung. WIR bieten Ihnen umfassendes individuelles Service. WIR sind Ihr Partner beim Zinshaus genauso, wie bei einzelnen Anleger- oder Vorsorgewohnungen, beim Wohnungseigentum oder Objekten, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Meine Hausverwaltung – Mein Service Ihre Bedürfnisse sind uns wichtig! Es bleiben keine Fragen offen. 1190 Wien Vorsorgewohnungen Neubau 1030 Wien Zinshaus Altbau 1050 Wien Wohnungseigentum Altbau Meine Hausverwaltung Wir unterstützen Sie gerne und stellen Ihnen nützliche Infos und FAQ's zur Verfügung.
V. Sie haben sich dazu entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Wenn Sie nicht gerade in dieser Branche tätig sind, haben Sie wahrscheinlich viele Fragen und sind sich unsicher, wie Sie nun vorgehen sollen. Für unsere Immobilienmakler in Stuttgart-Untertürkheim dagegen zählt die Vermarktung von Immobilien zum täglichen Geschäft. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung in der Immobilienbranche für sich und beauftragen Sie uns mit dem gewinnbringenden Verkauf Ihres Objekts! Ein zuverlässiger Makler ist beim Immobilienverkauf unverzichtbar Um den Verkauf Ihrer Immobilie rasch und erfolgreich abzuschließen, sollten Sie in jedem Fall die Unterstützung durch einen Makler in Anspruch nehmen. RIVA AG | Rheinische Immobilien und Anlagen AG. Unsere Immobilienmakler in Stuttgart-Untertürkheim erzielen einen hervorragenden Preis, wickeln auf Wunsch die komplette Vermittlung für Sie ab, geben Ihnen Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie in gute Hände kommt. Als Makler wissen wir: Bei dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung geht es immer um hohe Vermögenswerte.
Bild vom Duisburger Innenhafen: © Christiane Großbongardt / PIXELIO
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Unsere Geschäftszeiten Zu den folgenden Zeiten erreichen Sie uns telefonisch: Mo-Do 9:00 - 12:00 und 14:00 -17:00 Uhr Fr 9:00 - 12:00 Uhr persönliche Termine nach Vereinbarung
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Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Zimmlinghaus Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 05. 2013 | 17:36 Guten Tag Herr Zimmlinghaus, vielen Dank für die schnelle Antwort! Folgende Nachfrage zu den Tankkosten: Der Vertrag lautet "Die Kosten für Betankungen, Kleinteile und Wagenwäsche sind bereits in der Leasingkalkulation abgedeckt. Es werden mit Übernahme des Fahrzeugs entsprechende Tankkarten ausgehändigt. " Ich wäre der einzige, der die Tankkarte auch nutzt und das Auto tankt. Sollte meiner Frau ausnahmsweise der Sprit bei der Nutzung des Wagens knapp werden, würde sie auf unsere eigenen Kosten tanken. Gilt damit Ihre Bewertung "gehe ich davon aus, dass Ihre Ehefrau den Dienstwagen für ihren Weg zur Arbeit nutzen darf" weiterhin? Pkw-Überlassung auch zur privaten Nutzung an Minijobber – Niedermaier & Partner Steuerberatung Wirtschaftsprüfung. Noch einmal vielen Dank und Grüße. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 05.
Ehegattenarbeitsverhältnisse sind in der Praxis üblich und können zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen führen. Sie müssen jedoch dafür dem sog. Fremdvergleich standhalten. Mit Urteil vom 27. 9. Überlassungsvertrag kfz privat an privat post. 2017 traf das Finanzgericht Köln (FG) eine für die Praxis überraschende Entscheidung. Danach ließ es die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben zu, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Im entschiedenen Fall beschäftigte ein Unternehmer seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 € monatlich. Er überließ ihr hierfür einen Pkw, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 1% des Kfz-Listenneupreises (hier 385 €) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen (sog. Barlohnumwandlung). Das Urteil des FG landete erwartungsgemäß vor dem Bundesfinanzhof (BFH), der in seiner Entscheidung vom 10.