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Ein anerkanntes Personenzertifikat nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024 auf Basis der SCC Dokumente A17 bzw. A18 Mitarbeiter/innen und Führungskräfte von Kontraktoren (Technische Dienstleister und/oder Personaldienstleister) müssen innerhalb des Zertifizierungssystems SCC (Safety Certificate Contractors) den Nachweis über die Teilnahme an der SGU- (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz) Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle ablegen. Damit wird sichergestellt, dass die Zertifikate international anerkannt werden und Kontraktoren international ihre Leistungen anbieten können. Zielgruppe sind Operativ tätige Mitarbeiter/innen von Kontraktoren, die direkt an der Leistungserbringung beteiligt sind, z. B. : Arbeiter/innen, Facharbeiter/innen, Monteure, Leasingmitarbeiter/innen usw.. Kontraktoren sind Fremdfirmen, die auf dem Areal eines Kunden tätig sind und technische Dienstleistungen erbringen. Startseite - Barbara Dreher MSc. CMC. Darunter fallen z. B. Baufirmen, Wartungs-, Montage-, Installationsfirmen sowie Reinigungs-, Transport- und Entsorgungsunternehmen.

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Speditionen fallen nicht darunter. Zertifikat SCC - Operativ tätige Mitarbeiter/innen Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "SGU-Zertifikat Operativ tätige/r Mitarbeiter/in" nach SCC Dokument A17 bzw. A18, dass die Inhaberin / der Inhaber kompetent sind in gefährlichen Arbeitsumgebungen sicher zu arbeiten. Vom Kollegen zur Führungskraft | WIFI Vorarlberg. Zertifikatshalter haben durch das Zertifikat: durch einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht hat und diese durch laufende Weiterbildung im Kompetenzbereich während der Geltungsdauer des Zertifikates (10 Jahre) aufrecht erhält. Akkreditierte Zertifizierungsstellen für "SGU-Zertifikat Operativ tätiger Mitarbeiter (SCC)" unterliegen international gültigen Verfahrensregeln und werden vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ermächtigt und regelmäßig überwacht. Zugangsvoraussetzungen Erstzertifizierung: Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum SGU-Zertifikat Operativ tätige/r Mitarbeiter/in (SCC) wenn Sie: Variante A (ohne Berufsausbildung) entweder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (24 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (24 LE) absolviert haben und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") und Sie die Zertifikatsprüfung "SGU-Zertifikat Operativ tätige/r Mitarbeiter/in (SCC)" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

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HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen. Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

July 20, 2024, 11:17 pm