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Das Finanzamt prüft dann, ob die Satzung den Anforderungen der AO an die Gemeinnützigkeit entspricht. Ist dies der Fall, erteilt das Finanzamt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Verschiedene Verfahren Die Gewährung der Gemeinnützigkeit ist durch zwei verschiedene Verfahren möglich: auf Antrag einer neu gegründeten Körperschaft (bisher als vorläufige Bescheinigung). Hier wird lediglich geprüft, ob die Satzung, den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften entspricht. Bedeutung hat dies nur für den Spendenabzug. Vorläufige bescheinigung gemeinnützigkeit von vereinen. im Veranlagungsverfahren (also mit dem Steuerbescheid für die entsprechenden Veranlagungszeiträume - auf Basis der Steuererklärung). Im Veranlagungsverfahren wird geprüft, ob die tatsächliche Geschäftsführung - und nicht nur die Satzung - den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Für die Jahre, in denen das nicht der Fall war, wird die Gemeinnützigkeit aberkannt - mit allen steuerlichen Folgen. Der Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit einem Rechtsbehelf angefochten werden kann.
Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes hat das Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit endlich eine gesetzliche Regelung erfahren. Die bisher übliche vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit wurde durch § 60 a Abgabenordnung (AO) abgelöst. Dafür mussten auch die amtlichen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen der neuen Rechtslage angepasst werden. Die neuen Vordrucke hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 07. 11. Ehrenamtsstärkungsgesetz | Das neue Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Folgen für die Praxis. 2013 veröffentlicht. Empfänger stellt Zuwendungsbestätigung aus Wer eine Spende von der Steuer absetzen will, muss seinem Finanzamt eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") vorlegen, die ihm der Spendenempfänger auszustellen hat. Bei kleinen Spenden bis 200 Euro und bei Spenden in zeitlicher Nähe zu Naturkatastrophen genügt ein vereinfachter Spendennachweis, seit neustem reicht sogar ein Auszug des PayPal-Kontos. Keine vorläufigen Bescheinigungen mehr Ansonsten müssen die Zuwendungsbestätigungen aber einem amtlichen Vordruck entsprechen und dürfen davon auch nicht abweichen.
Die Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung erfolgt hiernach im Rahmen des steuerlichen Veranlagungsverfahrens. Vorläufige bescheinigung gemeinnützigkeit beantragen. Dies dürfte auch für andere Tatsachenermittlungen gelten. Die Geschäftsführung muss dabei sicherlich eine Verfolgung des angegebenen Satzungszwecks erkennen lassen und darf nicht darauf hindeuten, dass sich die jeweilige Organisation nicht an Recht und Gesetz halten würde. Im Rahmen der vorläufigen Anerkennung in Form des Feststellungsbescheids hat das Finanzamt diese Prüfung allerdings nicht vorzunehmen. Dennoch sollten sich neu gegründete Organisationen den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung bewusst sein, da dies ansonsten sicherlich dazu führen kann, dass die Gemeinnützigkeit bei einer Gemeinnützigkeitsprüfung nicht (mehr) anerkannt werden wird.