Teneriffa Süd Abflug
Hallo, Ich habe mir ein Zertifikat von Verisign zur Signatur und Verschlüsselung von E-Mails bestellt und dieses im IE 6. 0 installiert. Dieses Zertifikat habe ich in Outlook unter Extras -> Optionen -> Sicherheit -> Einstellungen als Zertifikat zur digitalen Signatur und zur Verschlüsselung eingetragen. Die Digitale Signatur funktioniert ohne Probleme, aber bei der Verschlüsselung wir immer folgender Fehler angezeigt: Beim Verschlüsseln dieser Nachricht für die aufgeführten Empfänger sind Probleme aufgetreten. Entweder ist das Zertifikat nicht vorhanden oder ungültig, oder die Verschlüsselung ist inkompatibel oder wird nicht unterstützt. Leider hat Verisign sich zu diesem Problem noch nicht geäußert. Zu meinem System: WinXP SP2 Office 2003 Hash SHA1 Verschlüsselung: 3DES CSP Microsoft Enhanced Cryptograhic Provider V1. 0 Mit freundlichen Grüßen und auf baldige Antworten hoffend Dirk Schüler Hallo Dirk, Post by Dirk Schueler Ich habe mir ein Zertifikat von Verisign zur Signatur und Verschlüsselung von E-Mails bestellt und dieses im IE 6.
z. B. Zertifikat installieren? Vertrauen? Danke für eure Hilfe! Content-Key: 224716 Url: Ausgedruckt am: 20. 05. 2022 um 01:05 Uhr
Die DSK geht aufgrund des EG 75 davon aus, dass Berufsgeheimnisse immer ein hohes Indiz für ein hohes Risiko sind. Daher müssten Berufsgeheimnisträger die Höhe des jeweiligen Risikos besonders prüfen. Umgekehrt soll jedoch kein Schuh daraus werden. Nur weil die Offenlegung der Daten straf- oder berufsrechtlich nicht verboten ist, würde das nicht automatisch bedeuten, dass der Vorgang auch datenschutzrechtlich zulässig sei oder dass aus datenschutzrechtlicher Sicht kein hohes Risiko bestehe. Entsprechend würde eine obligatorische Transportverschlüsselung nur in seltenen Fällen ausreichen. Damit weicht die DSK von der Entscheidung des VG Mainz vom 17. 12. 2020 ( 1 K 778/) ab. Das VG Mainz selbst geht davon aus, dass ein angemessenes Schutzniveau im Sinne des Art. 32 DSGVO auch bei Berufsgeheimnnisträgern grundsätzlich durch Nutzung einer obligatorischen Transportverschlüsselung anzunehmen sei, soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für einen erhöhten Schutzbedarf bestünden. Und am Ende heißt das was?