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DE EN FR Mit einer neutralen Zollagentur und Büros an allen wichtigen Grenzübergängen garantiert die Nauta SA eine schnelle und unkomplizierte Zollabfertigung Dank eines gut eingespielten Teams mit einem ausgezeichneten Fachwissen und langjähriger Erfahrung in allen Belangen der Zollabfertigung entstehen keine langen Wartezeiten an der Grenze. Unsere Büros sind durchgehend, von früh bis spät besetzt – am Grenzzollamt Basel/Weil am Rhein-Autobahn – Einfuhrseite Schweiz bei Bedarf und auf Nachfrage auch am Samstag. Dienstleistungen E-dec Import/Export Atlas - Zollabfertigungen im freien Verkehr NCTS-Versandverfahren mit eigener Bürgschaft EU - Verzollungen Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik INTRASTAT Carnet-TIR-Abfertigungen Import-, Export- und Transitabfertigungen Tarifauskünfte Sammelzollanmeldung ZE (zugelassener Empfänger) / ZV (zugelassener Versender) / OZL (offenes Zollager) Unterstützung in allen Zollangelegenheiten Anträge auf Erstattung, Erlass, Nacherhebung Prüfung von Zollbelegen NAUTA SA Basel/Weil am Rhein-Autobahn Import-Gebäude / 2.
Zollabwicklung Im Zeitalter zusammenwachsender Wirtschaftsräume und dem Abbau von Zollschranken muss im internationalen Warenverkehr eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden. Jahrzehntelange Zollerfahrung, direkte Kontakte zum Zoll Deutschland und Schweiz und eigene Grenzbüros – profitieren Sie von schnellen Abfertigungszeiten und unserem Know-how in allen Zollfragen. Unser Zollservice für Sie: ATLAS-Einfuhr ATLAS-Ausfuhr AES – Automated Export System NCTS – New Computerized Transit System e-dec (Export & Import) EU-Verzollungen Sammelverzollung Intrastat Fiskalvertreter Zolllager Für alle eingehenden Waren, die nicht sofort verzollt werden sollen, ist ein Zolllager die richtige Lösung. An unseren Logistikstandorten können Sie Ihre Güter zeitlich unbegrenzt und unverzollt einlagern. Zollagentur Krafft. Unser AEO-Status garantiert uns in der Handhabung von Zolllagern diverse Vereinfachungen und beschleunigte Prozesse. Die Zolllager bieten Ihnen diese Möglichkeiten: Unverzollte Lagerung von Transitware im Zollgebiet der Gemeinschaft und der Schweiz Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, werden erst nach der Auslagerung mit Einfuhrabgaben belastet Überführen von Waren in andere Zollverfahren