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Betriebsaufspaltung: Rechnungslegung / 1.4.2 Personelle Verflechtung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

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Personelle Verflechtung Bei Der Betriebsaufspaltung: Übersicht

2017, X R 8/16, BStBl II 2018, S. 426, siehe Deloitte Tax-News BFH, Urteil vom 28. 2015, I R 20/14, siehe Deloitte Tax-News

Betriebsaufspaltung | Steuerrechtliche Probleme Bei Der Personellen Verflechtung

"Beherrschung" aufgrund Zurechnung von GmbH-Stimmrechten Minderjähriger? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernfried Rose Bei einer Betriebsaufspaltung im Sinne des Steuerrechts kommt es darauf an, ob ein Gesellschafter sowohl in der Besitzgesellschaft als auch in der Betriebsgesellschaft das Sagen hat. Wie es sich verhält, wenn das Stimmrecht nur 50% beträgt und eine Dominanz nur durch Hinzurechnung von Anteilen der minderjährigen Kinder besteht, musste unlängst der Bundesfinanzhof entscheiden (BFH, Urteil vom 14. April 2021 – X R 5/19). Unternehmensnachfolge durch Erbfall im Familienbetrieb Im vom BFH zu entscheidenden Fall wurde eine Betriebs-GmbH auf eine Ehefrau und zwei Kinder des Inhabers vererbt. Die Ehefrau hatte dieser GmbH bereits seit Jahren ein Betriebsgrundstück verpachtet. In einer Gesellschafterversammlung der GmbH wurde die Ehefrau zur Geschäftsführerin bestellt. Betriebsaufspaltung bei Nießbrauchvorbehalt - WEKA. Bei dem Gesellschafterbeschluss wurde ihr minderjähriger Sohn von einer Ergänzungspflegerin vertreten. Finanzamt sieht sachliche und personelle Verflechtung In dieser Konstellation sah das Finanzamt die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung als gegeben an, da die Mutter aufgrund ihrer elterlichen Vermögenssorge die GmbH beherrschen, obwohl sie nur die Hälfte der Stimmrechte innehabe.

§ 30 Betriebsaufspaltung / Ii. Personelle Verflechtung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Senats des BFH ‒ Selbiges nun gerade nicht bei der Zwischenschaltung zu einer Besitzgesellschaft greifen soll (vgl. BFH 27. 8. 92, IV R 13/91, BStBl II 93, 134). Als Begründung wird angeführt, dass die das Betriebsunternehmen beherrschende Person(-engruppe) nicht Gesellschafter des Besitzunternehmens sei. Warum dieser Grundsatz dann nicht auch bzgl. der Beherrschung des Betriebsunternehmens greifen soll, bleibt unverständlich (siehe Schmidt/Wacker, § 15 EStG, Rz. Betriebsaufspaltung | Steuerrechtliche Probleme bei der personellen Verflechtung. 835 mit Beispielen). Im Übrigen zerschlug der BFH in seiner Entscheidung vom 16. 21 auch die vage Hoffnung einer (konsequenten) Ausweitung des Durchgriffsverbots auf die mittelbare Beherrschung der Betriebsgesellschaft (hier M-KG). Die Erstinstanz des FG Hessen (24. 1. 18, 8 K 2233/15) verneinte dahin gehend das Vorliegen einer Beherrschungsidentität aufgrund der Zwischenschaltung der H-GmbH. Dieser Betrachtung folgte der IV. Senat mit Verweis auf die Rechtsprechung des I. Senats des BFH ausdrücklich nicht. Die Entscheidung des BFH Positiv bleibt zunächst festzuhalten, dass der BFH den Gedanken des FA, schon die Zuordnung der Anteile der H-GmbH zum SonderBV II der X-KG sei kürzungsschädlich i.

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Folglich lag nach bisheriger Auffassung ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse und der gesellschaftsvertraglichen Regelungen keine personelle Verflechtung für die Begründung einer Betriebsaufspaltung vor. Die von der K-KG geltend gemachte erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG lehnte das Finanzamt jedoch wegen einer personellen Verflechtung im Zuge einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung zwischen der K-KG und der M-KG ab. Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung: Übersicht. Dies bestätigte der BFH. Unstreitig lag im Urteilsfall eine für die Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung vor. Das von der K-KG vermietete Grundstück stellte eine wesentliche Betriebsgrundlage der M-KG dar. Eine personelle Verflechtung besteht dann, wenn eine Person oder Personengruppe sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen. Dies kann nicht nur bei einer Beteiligungsidentität, sondern vor allem auch bei einer sog.
Dies konnte nach dem Gesellschaftsvertrag der GmbH z. durch Bestellung eines Prokuristen geschehen (vgl. 8. 2006 - IX R 52/04). Bei der für die GmbH bestehenden Gesamtvertretungsbefugnis aus zwei GF oder einem GF zusammen mit einem Prokuristen kann auch dem bestellen Prokuristen eine Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen erteilt werden. Die GmbH hatte damit jederzeit die Möglichkeit, durch Bestellung eines Prokuristen dafür zu sorgen, dass sie bei Geschäften mit der Klägerin durch einen Prokuristen vertreten wird. Weiterhin hätte neben einem Prokuristen auch einer der beherrschenden GbR Personengruppe (je 33%-GbR-Gesellschafter) die GmbH vertreten können, so dass die beiden anderen Personen dieser Personengruppe als Vertreter der Klägerin hätten auftreten können. § 181 BGB hätte dem Abschluss eines solchen Geschäfts mithin nicht entgegengestanden. Es geht bei der personellen Verflechtung nur um die strukturelle Durchsetzungsmöglichkeit eines einheitlichen Willens im Besitz- und im Betriebsunternehmen und nicht darum, ob davon im Einzelfall auch Gebrauch gemacht wurde.
July 19, 2024, 1:07 pm