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Für das Betreuungsgeld ist keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung erforderlich. Einen Anspruch haben Sie auch, wenn Sie den zeitlichen Mindestumfang der Pflegestufe I von 45 Minuten täglich nicht erreichen. Sie müssen lediglich einen erheblichen Betreuungsbedarf nachweisen können.
Ehegatten sollen sich künftig automatisch in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, ohne sich durch ein Gericht als Betreuer einsetzen lassen zu müssen. Das würde in den Fällen gelten, in denen der Partner schwer verunglückt oder psychisch erkrankt. Das sieht eine Vorlage vor, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Mitte Februar in der Kabinettssitzung der Bundesregierung vorgestellt hat. Demnach sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, "wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann". Bislang ist dafür eine schriftliche Vollmacht oder eine Betreuung erforderlich. Die geplante Neuregelung soll dem Bericht zufolge auch für eingetragene Lebenspartner gelten. Erwachsen werden mit Behinderung | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.. Sie geht zurück auf eine Initiative des Bundesrats. Entgegen dem von den Ländern vorgelegten Entwurf wolle die Bundesregierung die Vertretung durch den Ehegatten allein auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken.
In beiden Fällen [….. ] Weiterlesen > Betreuer – Schenkungsversprechen Ein Schenkungsversprechen, welches von einem Betreuer für eine unter Betreuung stehende Person abgegeben wird mit dem Inhalt, dass der gesamte bestehende Nachlass der betreuten Person zum Todestag einer Stiftung versprochen wird, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. (s. BGH, Beschluss v. 02. 10. 2019, AZ: XII ZB 164/19) In dem zitierten Fall ging es um eine von Geburt [….. ] Weiterlesen > Besteht für Eltern von erwachsenen behinderten Kindern ein Anspruch darauf, zu rechtlichen Betreuern bestellt zu werden? Nein. Es besteht für Eltern kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zu Betreuern ihrer erwachsenen Kindern bestellt zu werden und dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Dieses elterliche Sorgerecht besteht nur für minderjährige Kinder. Es sind deshalb von den Betreuungsgerichten bei der Auswahl des zu bestellenden rechtlichen Betreuers keine dem elterlichen Sorgerecht vergleichbaren Elternrechte [….. ] Weiterlesen > Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18.