Teneriffa Süd Abflug
03. Anmerkungen zu den Jagdzeiten und Schonzeiten (1) Die Jagd ist ganzjährig erlaubt, wenn sie der "Vermeidung von Schäden auf gefährdeten Flächen" dient und unter Berücksichtigung von § 22 Abs. 4 des BJagdG erfolgt. (§ 5 Abs. 2 BbgJagdDV) (2) Einzelabschuss ist bis 15. Januar aus Forstschutzgründen gestattet. 2 BbgJagdDV) (3) Die Jagd ist nicht auf Wildenten, Rebhühner oder Fasanen erlaubt, wenn diese im Jagdjahr ausgesetzt worden sind. 4 BbgJagdDV) (4) Für die Zeit vom 16. Januar bis 31. Januar sowie vom 16. Jagd | MLUK. September bis 31. Oktober gilt, dass die Ausübung der Jagd nur dann gestattet ist, wenn damit gefährdete Ackerkulturen ("Schadensabwehr") geschützt werden. 2 BbgJagdDV) (5) Für die Zeit vom 16. Januar und vom 1. Oktober gilt, dass die Jagd nur erlaubt ist, wenn sie der "Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen" dient. 2 BbgJagdDV) (6) Der Kormoran ist in keinem der unten angegebenen Jagdgesetze und keiner Jagdverordnung zu finden, aber es gibt die BbgKorV, in welcher der Kormoranabschuss geregelt ist.
In Deutschland sind sie in folgenden Gesetzen festgelegt: Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29. 09. 1976 (letzte Änderung vom 08. 2017) Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV 1977) vom 02. 04. 1977 (letzte Änderung vom 07. 03. 2018) und in den Landesjagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer Beachte: Hier hat das Brandenburgische Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Brandenburgische Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich ist das Bundesrecht gültig – aber wenn die Länder ihre eigenen Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. Die gültigen Fassungen der Vorschriften zu den Jagd- und Schonzeiten im Bundesland Brandenburg findest Du hier: Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9. 10. 2003 (letzte Änderung vom 10. Jagd und schonzeiten brandenburg youtube. 07. 2014) Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) vom 02. 2004 (letzte Änderung vom 29. 2014) Brandenburgische Kormoranverordnung (BbgKorV) vom 27.
Hier klicken für vereinfachte Jagdzeiten-Tabelle mit Suchfunktion (auch für mobile Nutzer optimal)! Tierart Jagdzeit Damwild (Kälber) 01. 08. -31. 01. Damwild (Schmalspießer) 01. 05. 01. Damwild (Schmaltiere) 01. 01. Damwild (Hirsche und Alttiere) 01. 01. Elchwild keine Rehwild (Kitze) 01. 09. 01. Rehwild (Schmalrehe) 01. 01. Rehwild (Ricken) 01. 01. Rehwild (Böcke) 01. 12. Rotwild (Kälber) 01. 01. Rotwild (Schmalspießer) 01. 01. Rotwild (Schmaltiere) 01. 01. Rotwild (Hirsche und Alttiere) 01. 01. Sikawild (Kälber) 01. -28. 02. Sikawild (Schmalspießer) 01. 07. 02. Sikawild (Schmaltiere) 01. 01. Sikawild (Hirsche und Alttiere) 01. 01. Gamswild 01. -15. 12. Muffelwild (Jährlinge) 01. 01. Muffelwild (Schmalschafe) 01. 01. übriges Muffelwild 01. 01. Steinwild keine Wisent keine Schwarzwild (Frischlinge) 01. 01. 12. Schwarzwild (Überläufer) 01. Jagdzeiten und Schonzeiten für Wild in Brandenburg 2016. 12. Schwarzwild (Bachen) 16. (1) Schwarzwild (Keiler) 01. 12. Feldhase 01. 10. 12. (2) Schneehase keine Wildkaninchen 01. 12. Murmeltier keine Luchs keine Wildkatze keine Fuchs 01.
Die folgende Zusammenstellung ist eine Auswahl an Rechtsvorschriften und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten ausschließlich die aktuellen amtlichen Fassungen, wie sie in den amtlichen Verkündungsorganen veröffentlicht sind. Sämtliche Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg sind über das Brandenburgische Vorschriftensystem ( BRAVORS) einsehbar. (Sortierung nach Erscheinungsdatum) Landesrecht Gesetze 09. 10. 2003: Brandenburgisches Jagdgesetz - BbgJagdG - Jagdgesetz für das Land Brandenburg (Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg, Teil I, 2003, Nummer 14, Seite 250) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Jagd und schonzeiten brandenburg 3. 07. 2014 (Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg, Teil I, 2014, Nummer 33) Verordnungen 28. 06. 2019: BbgJagdDV - Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2019, Nummer 45) 17. 09. 2019: GebOLandw - Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2019, Nummer 76) 28.
Brandenburger Landesjagdverband Jagdverband kritisiert Aufhebung der Schonzeit Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Die Jägerschaft berichte von deutlich abnehmenden Wildbeständen, deshalb sei die Erfüllung der Abschusspläne in vielen Gebieten nahezu unmöglich geworden. © Quelle: Friso Gentsch Betroffen von einer Aufhebung der Schonzeit sind acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte. Jagd und schonzeiten brandenburg hotel. Als Grund der Jagdzeitverlängerung werden nicht erfüllte Abschusspläne angegeben. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Michendorf. Der Brandenburger Landesjagdverband sieht in der erneuten Aufhebung der Schonzeit für Reh, Dam- und Rothirsch durch das Umweltministerium einen falschen Weg im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die Jagd auf wiederkäuende Schalenwild-Paarhufer wie auch Wildschweine würde per Jagdgesetz sowie unter Berücksichtigung von tierschutzrelevanten und wildbiologischen Aspekten am 15. Januar regulär enden, teilte der Verband am Montag mit.