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Kostendämpfungspauschale Rlp Steuer

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Erster offizieller Beitrag #1 Hallo, kurze Frage: In RLP wird Beamten bei Inanspruchnahme der Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale abgezogen. Bsp: Arztrechnungen über insgesamt 1000€, 500€ davon wird durch die Beihilfe getragen. Die Beihilfe zahlt aber dann nur 200€, weil die Kostendämpfungspauschale in meinem Fall 300€ beträgt. Darf ich diese 300€ absetzen? Wenn ja wo? Grüße #2 Die Beihilfe zahlt aber dann nur 200€, weil die Kostendämpfungspauschale in meinem Fall 300€ beträgt. Darf ich diese 300€ absetzen? Landesamt für Finanzen | Fachliche Themen - Beihilfe. Ja, § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung.

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Leider wird diese seit einigen Jahren vom Finanzamt (Bonn-Innenstadt) jedesmal gestrichen; auch wieder bei der Steuer für 2010, und zwar mit dem Hinweis: "Die Kosten der Wertmarke des Behindertenausweises und die Kostendämpfungspauschale sind nicht abzugsfähig. " Laut allen Quellen, die ich im Internet gefunden habe (z. B. hier) stimmt zumindest letzteres nicht. Aber wie kann man das der guten Frau beim Finanzamt beweisen? Selbst ein Einspruch letztes Jahr, der sich u. Kostendämpfungspauschale rlp steuer in deutschland. a. auf diese Kürzung bezog, wurde abgewiesen. Gibt es da irgendwas Offizielles, ein Gerichtsurteil o. ä.? Ich habe mir schon in den letzten Jahren quasi die Finger wund geschrieben um ihr zu erklären, dass es sich hierbei um nicht durch die Beihilfe erstattete Krankheitskosten handelt, die somit zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Leider hat alles nichts genutzt. Viele Grüße, Hilli von landesjoch » 27. Feb 2012, 17:05 Also über die "kosten der Wertmarke des Behindertenausweises" kann ich leider nichts genaues sagen, müsste dazu mich einlesen.

July 19, 2024, 8:48 am