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Mediation Französisch Klasse 10

28. 05. 2013 ·Fachbeitrag ·Praxisfälle | Reparaturen an Zahnersatz gehören in der Regel zum Tagesgeschäft der Zahnarztpraxis. Doch die Abrechnung stellt oft eine Herausforderung dar: Nicht selten wird hier auch Honorar verschenkt, weil nicht korrekt oder nicht vollständig abgerechnet wird. Die nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen Überblick zur Abrechnung verschiedener Reparaturmaßnahmen. | 1. Prothesenreparaturen ohne Abformung Unter Prothesenreparaturen ohne Abformung fallen beispielsweise die Reparatur von Prothesensprüngen, das Wiederbefestigen von Halte- und Stützelementen an Prothesen, das Wiederbefestigen konfektionierter Zähne an Prothesen oder einfaches Auffüllen von Sekundärteleskopen. Für das vertragszahnärztliche Honorar kommt hier die Bema-Nr. Unterfütterung prothese abrechnung. 100a (Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, kleineren Umfangs) zum Ansatz, in der Privatliquidation die GOZ-Nr. 5250 (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, ohne Abformung).

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Prothesensättel sind in der Regel aus Kunststoff. Es macht Sinn, ggf. nur diese zu ersetzen, wenn die vorhandene Prothesenbasis aus Metall voll funktionsfähig ist. Dann ist "Rebasierung" in Form des völligen Spannenaustauschs (Schalt- und/oder Freiendsättel) eine oft indizierte Leistung – berechnet u. A. nach Nr. 5070 GOZ (einmal bis max. 8x Mal je Kiefer) - ohne neue Basis nach 5210 GOZ. Hinzu kommen ggf. "Remontageabformungen" nach 5170 GOZ (Übertragungsabformung des Metallgerüstes) und ggf. bei Ausstattung des Prothesensattels mit einer neuen Patrize die Nr. 5090 GOZ (Funktionswiederherstellung eines Verbindungselements "von Prothese zur Krone"). – Beispiel: " Gerüstaustausch " - Online-Abrechnungslexikon ALEX () unter Nr. 5210 GOZ, 8. 1. ) Der Austausch einer Kunststoffbasis einer Teilprothese wird erneut nach 5200 GOZ berechnet und erfolgt ggf. Praxisfall | Mehrere Reparaturen in einer Sitzung – Abrechnung und Festzuschüsse. auch nach Austausch von Prothesenspannen, berechnet nach 5070 GOZ. Rebasierung analog? Die Bundeszahnärztekammer kommentiert die "Rebasierung" bei den Nrn.

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Sind Fallgestaltungen denkbar, bei denen vorhandene Prothesen erweitert, dann partiell unterfüttert und abschliessend rebasiert werden? – Vor oder nach chirurgischem Eingriff mit Extraktionen und Resektionen sind solche Konstellationen zahnmedizinisch möglich und ggf. sinnvoll. Unterfütterungen, ggf. auch partielle, benötigen in der Regel eine - wenigstens temporär - feste Struktur als Abformungsbasis, funktionell durchaus als partiellen Löffel, je nach Form und Lokalisation ggf. als Verbandplatte o. Ä. zu sehen (Ä7200 zzgl. ). Im ersten Teil dieser Zusammenstellung (DZW) wurde kurz angesprochen, das es häufiger vorkommt, dass Veränderungen am Zahnersatz eines Patienten, die vor Jahren noch problemlos toleriert wurden, nun die Fähigkeit zur Eingewöhnung überschreiten. Dann ist die Indikationsstellung für eine vollständige Prothesenerneuerung kritischer zu sehen, sollte möglicherweise bzw. Direkte unterfütterung prothese abrechnung. zunächst ganz vermieden werden und durch Unterfütterung, bevorzugt durch völlige Rebasierung ersetzt werden.

Die Verwendung BEB-Positionen können in diesem Fall auch über BEL II berechnet werden, da diese Schritte selbst in der Regelversorgung an fallen. Durch die Verwendung des Sonderkunststoffes wird dieser Fall zu einer gleichartigen Versorgung, positionstechnisch jedoch verbleibt er in der BEB.

July 19, 2024, 11:09 am