Teneriffa Süd Abflug

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Präambel Rl 70/221/Ewg - Europäisches Sekundärrecht | Gesetze.Legal

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Zuletzt aktualisiert am: 16. 05. 2022 B. (Fahrzeuge) III. (Bau- und Betriebsvorschriften) 2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein. (2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6. 4. 1970, S. Umwelt-online: 70/221/EWG. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.

  1. Richtlinie 70 221 ewg database
  2. Richtlinie 70 221 ewg water
  3. Richtlinie 70 221 ewg 50
  4. Richtlinie 70 221 ewg sha

Richtlinie 70 221 Ewg Database

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Die technischen Vorschriften, denen die Kraftfahrzeuge nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genügen müssen, betreffen unter anderem auch die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz. Diese Vorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden; hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß von allen Mitgliedstaaten — entweder zusätzlich oder an Stelle ihrer derzeitigen Regelung — gleiche Vorschriften angenommen werden, damit vor allem das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (3) auf jeden Fahrzeugtyp angewandt werden kann — HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Richtlinie 70 221 Ewg Water

Arbeitsmaschinen und Stapler, 3. Sattelzugmaschinen, 4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind, 5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist. Umwelt-online: 70/311/EWG. (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3, 5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (5) Absatz 4 gilt nicht für 1. Geländefahrzeuge, 2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

Richtlinie 70 221 Ewg 50

4a. 1. Der seitliche Abstand zwischen den Bauteilen der Unterfahrschutzeinrichtung und den Elementen der Hubladebühne, die die Unterbrechung erforderlich machen, darf nicht mehr als 2, 5 cm betragen. 5. 2. Die einzelnen Bauteile der Unterfahrschutzeinrichtung müssen eine wirksame Fläche von jeweils mindestens 350 cm 2 aufweisen. 5. 3. Die einzelnen Bauteile der Unterfahrschutzeinrichtung müssen so bemessen sein, dass sie den Vorschriften von 5. 1 über die relative Anordnung der Prüfpunkte genügen. Richtlinie 70 221 ewg database. Liegen die Punkte P1 in dem in 5. 4a genannten unterbrochenen Bereich, so sind die Punkte P1 zu verwenden, die sich in der Mitte des seitlichen Teils der hinteren Unterfahrschutzeinrichtung befinden. 5. 4. Für den Bereich der Unterbrechung der Unterfahrschutzeinrichtung sowie für Hubladebühnen braucht die Vorschrift nach 5. 1 nicht angewendet zu werden. "

Richtlinie 70 221 Ewg Sha

Besondere Einrichtungen 2. Fremdkraft-Lenkanlagen sind nicht zulässig. Ist die Hilfskraft-Lenkanlage nicht mit einer eigenen Hilfskraftquelle versehen, so muß sie einen Energiespeicher haben. Richtlinie 70 221 ewg water. Wird als Energie Druckluft verwendet, so muß der Luftbehälter durch ein Überströmventil ohne Rückströmung abgesichert sein. Bei Ausfall der besonderen Einrichtung muß die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.

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July 5, 2024, 8:32 am