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Widerantrag Im Familienrecht

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Shop Akademie Service & Support Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehescheidung. Der BGH ist nämlich der Auffassung, dass vorbereitende Auskunftsansprüche keine Angelegenheiten seien, für die i. S. § 8 Familienstreitsachen / gg) Antrag und Widerantrag | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. d. § 137 Abs. 2 Nr. 4 FamFG für den Fall der Ehescheidung eine Entscheidung zu treffen sei. Danach muss über solche Ansprüche nach Abtrennung in einem gesonderten Verfahren verhandelt und entschieden werden. [209] Wird demgegenüber ein Stufenantrag, gerichtet auf Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinnausgleich, zu beziffern nach Erteilung der Auskunft, rechtshängig gemacht, kann das Familiengericht über den Auskunftsanspruch vorab durch Teilbeschluss entscheiden, so dass über den später bezifferten Zahlungsantrag im Verbund mit der Ehesache entschieden werden kann und muss.

  1. § 8 Familienstreitsachen / gg) Antrag und Widerantrag | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

§ 8 Familienstreitsachen / Gg) Antrag Und Widerantrag | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

[210] Im Allgemeinen besteht schon im Hinblick auf den Sachzusammenhang mit der Unterhaltsregelung und der sonstigen Vermögensauseinandersetzung ein Bedürfnis dafür, den Zugewinnausgleich zusammen mit der Ehescheidung zu regeln und nicht erst nach rechtskräftigem Abschluss des Ehescheidungsverfahrens einen isolierten Antrag zu stellen. Solange das Ehescheidungsverfahren noch in 1. Instanz anhängig ist und noch nicht abschließend mündlich verhandelt ist, tritt der Verbund mit der Ehesache kraft Gesetzes ein, § 137 Abs. 2 FamFG, und kann nur unter den Voraussetzungen des § 140 FamFG vom Gericht aufgelöst werden. Rz. 109 Muster 15. 12: Zugewinnausgleich: Auskunftsantrag/Stufenantrag Muster 15. 12: Zugewinnausgleich: Auskunftsantrag/Stufenantrag An das Amtsgericht – Familiengericht – _____ Antrag der _____, wohnhaft _____ – Antragstellerin und Antragstellerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen _____, wohnhaft _____ – Antragsgegner und Antragsgegner des Ehescheidungsverfahrens – wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinnausgleich – Az.

Aber es ist müßig, sich über § 113 Abs. 5 FamFG zu wundern; die Praxis wird damit zurecht kommen, auch wenn mancher langgediente Richter wohl auch seine Probleme mit diesem Sprachgebrauch hat. So wird denn auch aus dem Beteiligten gerne mal die "antragstellerseits beteiligte Partei", damit es nicht zu einer Verwechslung mit dem beteiligten Jugendamt kommt. In § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist inhaltlich geregelt, dass die Werte von Antrag und Widerantrag zu addieren sind, wenn sie nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden. Rz. 449 § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG bestimmt jedoch weitergehend, dass, wenn die Ansprüche denselben Gegenstand betreffen, nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend ist. Eine Addition kommt daher nur in Frage, wenn die Ansprüche nicht denselben Gegenstand betreffen. 450 Es stellt sich die Frage, ob wechselseitig mit Antrag und Widerantrag von Ehegatten geltend gemachte Zugewinnausgleichsansprüche im Gegenstand identisch sind oder nicht. Zunächst ist festzustellen, dass im Verfahren auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs nicht Antrag und Widerantrag zugleich stattgegeben werden kann.

July 19, 2024, 7:52 pm