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Die Unternehmen sind nicht zuletzt deshalb bei Betriebsprüfungen erheblichen Risiken ausgesetzt, weil sie zur Mitwirkung verpflichtet sind. Daher sollte man im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, um taktisch bestens vorbereitet zu sein. Den Steuerpflichtigen treffen während einer Betriebsprüfung besondere Mitwirkungspflichten. Schey & Schey - Betriebsprüfung & Zuschätzung. Zu diesen Pflichten gehören nach § 200 Abgabenordnung (AO) beziehungsweise § 8 Betriebsprüfungsordnung (BpO) vor allem, dass der Steuerpflichtige: Auskünfte erteilt, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Unterlagen vorlegt, auch wenn diese gegebenenfalls nicht den Prüfungszeitraum betreffen sowie für den Betriebsprüfer die EDV-Buchführung lesbar macht. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nach beziehungsweise legt er insbesondere keine Bücher und Aufzeichnungen vor, kann das folgende Konsequenzen nach sich ziehen: Festsetzung von Zwangs- oder Verzögerungsgeld in Höhe von 2. 500 bis 250. 000 Euro, Nichtanerkennung bestimmter Betriebsausgaben, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, Erhebung von Verspätungszuschlägen sowie gegebenenfalls sogar straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen.

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Am Ende des Tages konnten wir uns mit der Finanzbehörde im Rahmen einer sog. "tatsächlichen Verständigung" ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein zur gütlichen Streitbeilegung bzw. Vermeidung finanzgerichtlicher Auseinandersetzungen auf eine Erhöhung der erklärten Umsätze einigen, die in ihrem Ausmaß nur noch ca. 15% der zunächst geforderten Zuschätzung entsprach. Zuschätzungen betriebsprüfung home staging. In Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Mandanten konnten sodann die nachzuzahlenden Beträge durch einen freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart weiter minimiert werden. Angesichts dieses Ergebnisses wurde das parallel laufende Strafverfahren gegen Zahlung einer dreistelligen Geldbuße eingestellt. Hinweis: Die von Finanzbehörden im Rahmen einer Betriebsprüfung durch Nachkalkulationen ermittelten Zuschätzungen sind keineswegs "in Stein gemeißelt" – auch wenn dies auf den ersten Blick rein rechnerisch auf Basis der Richtsatzsammlung so aussehen mag. Sprechen Sie uns im Einzelfall an!

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Im Durchschnitt werden gastgewerbliche Betriebe inzwischen alle drei Jahre vom Betriebsprüfer heimgesucht. Besonders stark im Visier haben die Finanzbeamten dabei all jene Branchen, in denen viel Bargeld bewegt wird. Gaststätten, Eisdielen, Imbissbetriebe und die Großhändler sind dabei an sich schon besonders verdächtig. Zuschätzungen betriebsprüfung höhe 1800 mm sacksilo. Betriebsprüfungen können für Gastronomen und Hoteliers erhebliche steuerliche Konsequenzen – Nachzahlungen und Zinsforderungen – nach sich ziehen. Unangemeldete Betriebsprüfungen gehören inzwischen zum Alltag und sind zudem auch legitim. Das bringt viele Gastwirte und Hoteliers in Verlegenheit, weil sie oftmals nicht in der Lage sind, den verlangten täglichen Kassensturz vorzulegen. Finden die Prüfer also Fehler in der Buchhaltung, dann kehrt sich die Beweislast um – der Wirt oder Hotelier muss nachweisen, dass er tatsächlich weniger Umsatz gemacht hat. Die Befugnis der Finanzbehörden zur Schätzung dem Grunde nach legitimiert jedoch noch nicht zur Schätzung der Höhe nach.

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[…]" Die Finanzbehörde ist also verpflichtet, einen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz aber inzwischen eingeschränkt. Sie billigt der Finanzbehörde eine Vereinfachung zu. Diese kann Fehler gegen Sie als Steuerpflichtigen auslegen, und zwar dann, wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihren eigenen Pflichten nicht nachkommen wie z. B. : Belegsammlung, ordnungsgemäße Buchführung, revisionssichere Archivierung von Daten. Zuschätzungen betriebsprüfung home page. Es muss aber auch hier alles verhältnismäßig und zumutbar sein. Empfehlung der Redaktion Dieser Beitrag basiert auf Inhalten des "Steuersparbriefs AKTUELL" (08-2018). Sie interessieren sich als Unternehmer oder in entsprechend leitender Position für Themen rund um Steuer und Finanzen? Unsere Experten fassen monatlich alles Wichtige zum Steuerrecht im "SteuerSparBrief AKTUELL" für Sie zusammen. Lesen Sie jetzt 14 Tage kostenlos eine Ausgabe. Dabei haben Sie freien Zugriff auf das ganze Media-Paket! (Online-Zugangsdaten in der Ausgabe. )
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July 5, 2024, 10:40 am