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Der 18-Jährige feuerte daraufhin mit einer Schreckschusswaffe auf den Mann, der hierbei verletzt wurde. Die Flucht endete in der Nähe des Tatortes mit der vorläufigen Festnahme der Tatverdächtigen durch die Polizei. § 253 StGB - Einzelnorm. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte einen Haftbefehl für die Tatverdächtigen. Dieser wurde von einem Haftrichter des Amtsgerichts Heilbronn am Mittwoch, den 30. März 2022, erlassen und in Vollzug gesetzt. Die 18-Jährigen wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Mehr zum Thema
Ein von je her umstrittenes Thema zwischen Rechtsprechung und Literatur ist die Abgrenzung zwischen Raub nach § 249 StGB und räuberischer Erpressung nach §§ 253, 255 StGB. Insbesondere sind sich Rechtsprechung und Literatur darüber uneins, ob Raub und räuberische Erpressung im Verhältnis der Exklusivität stehe oder ob es sich bei § 249 StGB um ein lex specialis zur räuberischen Erpressung handelt. Nach Ansicht der Literatur schließen sich Wegnahme (Tathandlung des Raubes) und Weggabe (Tathandlung der räuberischen Erpressung) begrifflich aus. BGH: zur wahlweisen Verurteilung wegen schweren Raubes oder schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung) - ra.de.. Folglich stehen beide Tatbestände in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander. Eine Abgrenzung des Raubes von der räuberischen Erpressung erfolgt im Wesentlichen durch die innere Willensrichtung des Opfers: Dabei muss gefragt werden, ob dem Opfer nach seiner Vorstellung eine Wahlmöglichkeit verbleibt, den Gewahrsamswechsel zu verhindern. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Wegnahme im Sinne des § 249 StGB vor. In diesem Fall ist es nach Ansicht des Opfers gleichgültig wie es sich verhält, denn sie Sache ist so oder so verloren.
Sollten Sie wegen ähnlicher Vorwürfe mit der Staatsgewalt konfrontiert sein, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
25. 04. 2022 – 11:00 Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland Oldenburg (ots) Ein 16-Jähriger aus Bad Zwischenahn ist am Samstag in Oldenburg Opfer einer versuchten räuberischen Erpressung geworden. Der Jugendliche hatte sich am Abend mit mehreren Freunden an der Lasiusstraße in Höhe des Kaiserteiches aufgehalten. Etwa um 22. 50 Uhr soll es dort nach Zeugenangaben zu einem Streit zwischen dem 16-Jährigen und drei weiteren Männern gekommen sein. Im Laufe dieser Auseinandersetzung sollen zwei der Unbekannten den Jugendlichen gepackt und festgehalten haben, während der dritte dem Opfer mit der Faust in die Bauchgegend schlug. Versuchte räuberische erpressung schema. Kurz darauf habe derselbe Mann ein Messer gezogen, den 16-Jährigen damit bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert. Der Jugendliche habe sich schließlich losreißen können. Gemeinsam mit seinen Begleitern habe er dann die Polizei verständigt. Im Rahmen der Fahndung nach den unbekannten Tätern gingen die Beamten unter anderem auch einem Hinweis nach, wonach mindestens einer der Angreifer nach der Tat in das Eversten Holz geflüchtet sei.