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Ich wurde nochmal gefragt ob das Widerspruchsverfahren aufrecht erhalten bleiben soll. Widerspruchsverfahren Bescheid vom: 12. 01. 2016 Widerspruch vom: 18. 2016 Rücknahmeerklärung / ergänzende Begründung () Nach Aufklärung über die Sach- und Rechtslage nehme ich meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom () zurück. (X) Den Widerspruch erhalte ich aufrecht. Im Hinblick auf die erfolgte Erläuterung der Sach- und Rechtslage gebe ich hierfür weitere Begründung: Da die Löhne aus November 2015 und Dezember 2015 beide im Dezember 2015 zugeflossen sind, müssten auf beide Erwerbseinkommen der Grundfreibetrag sowie der Freibetrag auf das Erwerbseinkommen gewährt werden. Dazu habe ich auch auf das Urteil mit dem Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R verwiesen. Heute am 24. 2016 ist ist mir ein Abhilfebescheid vom 22. Bescheid zur aufhebung erstattung und aufrechnung bgb. 2016 rein geflattert. Widerspruchsverfahren Abhilfebescheid sehr geehrter Herr XXXXXXX den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 12. Januar 2016 hebe ich hiermit auf. Ihrem Widerspruch wird damit in vollem Umfang entsprochen.
Rz. 31 Die nach Aufhebung eines VA (Abs. 1) oder isoliert davon (Abs. 2) zu Unrecht bezogene und daher zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen VA festzusetzen. Das Schriftformerfordernis als Sondervorschrift zu §§ 33, 9 dient nicht allein der Rechtssicherheit, sondern der schriftliche Erstattungsbescheid hat insoweit erst rechtsbegründende Bedeutung für das Entstehen des Erstattungsanspruchs. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wobei dann die Voraussetzungen des § 36a SGB I (Eröffnung des Zugangs und qualifizierte elektronische Signatur des elektronischen Bescheides) erfüllt werden müssen. Die Aufhebung eines VA für die Vergangenheit oder die rechtsgrundlose Leistung begründet, wie sich auch aus Abs. Bescheid zur aufhebung,Erstattung und Aufrechnung | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). 4 ergibt, nicht schon kraft Gesetzes einen Rückforderungsanspruch, wie der zivilrechtliche Bereicherungsanspruch. Der nach rückwirkender Aufhebung eines Bescheides oder nach Feststellung der Rechtsgrundlosigkeit der Leistung geltend zu machende Erstattungsanspruch besteht bis zur bescheidmäßigen Festsetzung der Erstattung durch schriftlichen Bescheid gar nicht.
Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft.! Und was hat das Sozialgericht gesagt, einen Bescheid werdet ihr ja wohl bekommen haben! Der Brief kam aber wohl nicht vom Gericht, sondern vom Job-Center?
Die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse müssen sich nach dem Erlass des Verwaltungsaktes geändert haben. In Abgrenzung zu § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) regelt § 48 SGB X den Fall, dass sich die Verhältnisse nachträglich geändert haben, während § 44 SGB X den Fall der anfänglichen Rechtswidrigkeit regelt und zudem die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes erfasst. Bescheid Erstattung im Sozialrecht und staatliche Leistungen - 123recht.de Forum - 123recht.de. § 45 SGB X regelt demgegenüber die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, wobei der Zustand der Rechtswidrigkeit von Anfang an bestanden hat. § 48 SGB X erfasst Veränderungen in den für das Sozialrecht typischen Dauerrechtsverhältnissen. Erfolgt eine wesentliche Änderung auch bereits kurz nach Wirksamwerden des Verwaltungsaktes, richtet sich die Rechtsfolge nach § 48 SGB X und nicht mehr nach § 45 SGB X. Demzufolge soll auch ein von Anfang an rechtswidriger Bescheid nach § 48 SGB X zurückgenommen werden können, wenn eine weitere Änderung eintritt.